Im Jahr 2018 wurden sogenannte „Ankerzentren“ eingeführt, in denen der Effizienz wegen mehrere Behörden zusammenarbeiten. Ein Evaluationsbericht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge hat nun ergeben, dass die Asylverfahren hier nicht wesentlich schneller ablaufen.
Bei Dublin-Verfahren konnte keine schnellere Bearbeitung festgestellt werden, da hier stets geprüft werden müsse, ob ein anderer EU-Staat für das Verfahren zuständig ist.
Erstanträge von Geflüchteten konnten jedoch im Schnitt fünf Tage eher bearbeitet werden. Folgeanträge wurden durschnittlich neun Tage eher bearbeitet.
Weitere Informationen: